Was ist Top für den Job?

Top für den Job ist eine individuelle Fördermaßnahme, um die Integrationschancen von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Auf Basis einer umfassenden Arbeits- und Sozialanamnese werden die spezifischen Vermittlungshemmnisse festgestellt. Diese werden im Rahmen eines  individuellen Maßnahmenplans minimiert. Abgerundet wird das Programm durch die Nachbetreuung im Job zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses.

Wer kann an der Maßnahme teilnehmen?

Zertifikat Zugelassener Träger AZAV

Das Angebot richtet sich an schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die bereits arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie an erwerbsfähige Hilfebedürftige im Sinne des SGB II. Eine grundsätzliche Vermittelbarkeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt muss gegeben sein oder zumindest im Laufe der Maßnahme erworben werden können. Nicht aufgenommen werden können Personen, die  neben ihrer Behinderung eine aktuelle Suchtproblematik haben.

Teilnehmer dieser Maßnahme müssen einen gültigen
Aktivierungs- und  Vermittlungsgutscheines besitzen, der
durch die  Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt wird.
Eine Teilnahme im Rahmen des persönlichen Budgets ist ebenfalls möglich.

Teilnehmer dieser Maßnahme müssen einen gültigen Aktivierungs- und  Vermittlungs-gutscheines besitzen, der durch die  Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt wird. Eine Teilnahme im Rahmen des persönlichen Budgets ist ebenfalls möglich.

Top für den Job im Überblick

1

Analyse und Planung

  • Umfassende Arbeits- und Sozialanamnese
  • Feststellung von Kompetenzen und Vermittlungshemmnissen
  • Erstellung eines Maßnahmeplans
2

Individuelles Coaching

  • Klärung von beruflichen Perspektiven
  • Ganzheitliche Bearbeitung von Vermittlungshemmnissen
  • Heranführung an den Ausbildungs- und  Arbeitsmarkt

 

3

Vermittlung und Stabilisierung

  • Unterstützung bei der Vermittlung in eine  versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Praxiserprobung durch Maßnahmen bei  Arbeitgebern
  • 6-monatige Nachbetreuung zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses
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