Berufliche Bildung mit einer Erwerbsminderung

Die „Betriebliche Berufsbildung (BBB)“ bietet die Möglichkeit, einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz kann der Berufsbegleitende Dienst Neuss jetzt diese Maßnahme gemäß § 60 SGB IX als sogenannter „Anderer Leistungsanbieter“ anbieten (BBB AL).
Am Anfang steht das gemeinsame Erarbeiten eines individuellen Bildungsziels in Hinblick auf die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsmarktes. Hierfür können Sie sich gezielt theoretisch und vor allem praktisch vorbereiten und qualifizieren. Dafür haben wir eigene Rahmenbildungspläne und Qualifizierungsbausteine entwickelt, die sich an den jeweiligen Berufen orientieren.

Die Maßnahme ist von der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung anerkannt und wird über diese  finanziert. Dort muss sie auch beantragt werden.

Betriebliche Berufs-Bildung von der Theorie in die Praxis

Erst einmal orientieren: Wo stehe ich jetzt?

Zu Beginn einer beruflichen Qualifizierung bestehen in der Regel viele Fragen wie z. B.:

  • Wo stehe ich aktuell?
  • Was kann ich fachlich bereits?
  • Was schaffe ich und wie belastbar bin ich?
  • Aber auch: Was interessiert mich und was passt zu mir?

Gemeinsam klären wir diese und andere wichtige Fragen im sogenannten Eingangsverfahren. Durch praktische Arbeitsproben, Tests und viel Zeit für Gespräche erfahren Sie und wir darin viel über Ihre Neigungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und über Ihre aktuellen Kenntnisse. Das Ergebnis ist ein individueller Eingliederungsplan, der nicht nur Ihre beruflichen Ziele beschreibt, sondern auch den direkten Weg dorthin.

 

Wenn es dann weitergeht: Sie werden begleitet und unterstützt

Auf Ihrem Weg in einen Beruf werden Sie von festen persönlichen Ansprechpartnern, wie Bildungsbegleitern und Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung sowie betrieblichen Paten begleitet. Wir unterstützen Sie bei der Erprobung und Stärkung Ihrer fachlichen und persönlichen Fähigkeiten. Wir leiten an, erklären und beantworten Fragen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich regelmäßig mit anderen Teilnehmenden über Ihre Erfahrungen und Fortschritte auszutauschen.

 

Mit echter Praxis zu Erfahrung und Klarheit

Gemeinsam suchen wir einen Qualifizierungsplatz in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Dort erlernen Sie Schritt für Schritt die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten in dem für Sie passenden Arbeitsbereich. Sie erfahren, was Sie gut können, wo Sie noch Unterstützung brauchen und wie Ihre berufliche Zukunft aussehen kann. Die Praxiserfahrungen werden an sogenannten „Projekttagen“ in Kleingruppen reflektiert und ihre praktischen Erfahrungen theoretisch vertieft.

 

So begleiten wir Sie in Ihre berufliche Zukunft 
  • Wir überprüfen gemeinsam und ausführlich die Entwicklung, die Sie im Laufe der Maßnahme machen und entwickeln mit Ihnen Ihre beruflichen Ziele weiter   
  • Ihr persönlicher Bildungs- und Qualifizierungsplan wird an die veränderten Ziele angepasst 
  • Zum Ende der Maßnahme unterstützen wir Sie beim Übergang in den Arbeitsmarkt. Entweder auf einem sozialversicherungspflichtigen oder betriebsintegrierten Arbeitsplatz oder in andere geeignete Teilhabe-Angebote wie z.  B. die Werkstatt für Behinderte Menschen

 

Gerne informieren wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten. Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Kontaktdaten und Anfahrtsmöglichkeiten finden Sie hier

 


Die „Betriebliche Berufsbildung (BBB)“ bietet die
Möglichkeit, einer alternativen Maßnahmenform zur
herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns im Zusammenhang mit dem Thema "Betriebliche Berufs-Bildung" häufig gestellt werden. Gerne beraten wir Sie natürlich aber auch persönlich in unserer Beratungsstelle im Meererhof in Neuss über die verschiedenen Möglichkeiten. Hierfür empfehlen wir Ihnen, einen Termin mit uns zu vereinbaren, damit wir Ihnen ausreichend Zeit und Ruhe für ein Gespräch einräumen können. Kontaktdaten und Anfahrtsmöglichkeiten finden Sie hier  

 

Für wen ist die Maßnahme geeignet?

Die Maßnahme ist für Menschen mit Behinderungen geeignet, die einen bewilligten Anspruch auf eine Maßnahme nach §57 SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) haben und die diesen in einem betrieblichen Umfeld umsetzen wollen und können.

Wie gliedert sich meine Maßnahme?

Die Maßnahme beginnt in der Regel mit einem 3-monatigen Eingangsverfahren. In dieser Phase werden Kompetenzen, Interessen und persönliche Möglichkeiten festgestellt und ein passender Qualifizierungsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesucht. Dabei wird auch der persönliche Eingliederungsplan (Qualifizierungsplan) erstellt. Anhand dieses Plans erfolgt dann in den nächsten 2 Jahren die Qualifizierung am Arbeitsplatz im Betrieb und in „Projekttagen“ beim BBD. Sollte es im Laufe der Maßnahme sinnvoll sein, den Qualifizierungsplatz zu wechseln, ist auch dies natürlich möglich. Rechtzeitig zum Abschluss der Maßnahme wird gemeinsam beraten, wie der weitere Weg der beruflichen Teilhabe aussehen kann und soll. Hierbei wird jeder Teilnehmer individuell unterstützt.

Was kommt nach dem Berufsbildungsbereich?

Dies richtet sich danach, welche Fertigkeiten und Fähigkeiten Sie im Laufe der Maßnahme erworben haben. Sollten Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse (noch) nicht ausreichen, um ein sozialversicherungspfl ichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erlangen, besteht z. B. die Möglichkeit der Beschäftigung auf einem betriebsintegrierten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitsbereich einer WfbM. Gegebenenfalls stehen auch weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen an. Hierzu werden Sie umfassend beraten und begleitet.

Wie viele Stunden muss ich arbeiten?

Der Berufsbildungsbereich wird in der Regel in Vollzeit durchgeführt. In Ausnahmefällen kann die Maßnahme auf Antrag auch in Teilzeit durchgeführt werden.

Wie schnell kann ich starten?

Zunächst müssen Sie bei Ihrem zuständigen Leistungsträger einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Sobald der Leistungsträger Ihrem Antrag zugestimmt hat und der Teilhabeplan mit Ihnen besprochen wurde, können Sie bei Eignung und nach Absprache jederzeit mit der Maßnahme beginnen.

Wie lange dauert die Maßnahme?

Die Maßnahme dauert längstens 27 Monate. Sie startet mit einem 3-monatigem Eingangsverfahren – daran schließt sich der 24-monatige Berufsbildungsbereich an.

Bekomme ich ein Entgelt o. ä.?

Nein, ein Entgelt wird nicht gezahlt. Sie erhalten aber 

  • bei Anspruch: Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld 
  • die Übernahme der Fahrtkosten von Ihrem Leistungsträger 
  • ein tägliches Mittagessen bzw. Essensgeld
An wen kann ich mich wenden?

Ihre Ansprechpartner beim BBD sind:

Sabrina Keesen
Telefon: 02131/56857-28
E-Mail: s.keesen@bbd-neuss.de

Ursula Füßer
Telefon: 02131/56857-24
E-Mail: u.fuesser@bbd-neuss.de

Barbara Pooth
Telefon: 02131/56857-21
E-Mail: b.pooth@bbd-neuss.de