Was ist die Unterstützte Beschäftigung?

Die Unterstützte Beschäftigung hilft Menschen mit Behinderung einen Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten erarbeiten wir dabei berufliche Wünsche und Vorstellungen und erproben diese in der Praxis im jeweiligen Betrieb. Das Ziel: Eine berufliche Perspektive zu eröffnen durch eine individuelle betriebliche Qualifizierung.

Unterstützte Beschäftigung: Wer hat Anspruch ?

Zertifikat Zugelassener Träger AZAV

Anspruch auf die Unterstützte Beschäftigung haben Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung, die Fähigkeiten für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen, hierfür aber eine besondere Unterstützung und begleitende Hilfe  benötigen. Die Kosten der Maßnahme sowie die Anmeldung werden durch die Agentur für Arbeit oder vom jeweiligen Rehabilitationsträger übernommen.


Die „Unterstützte Beschäftigung“ begleitet Jugendliche
und Erwachsene mit Behinderung  bis zu 24 Monate lang
auf ihrem Weg in ihre berufliche Zukunft.

Schritt für Schritt in den Arbeitsmarkt

1

Einstieg

  • Feststellung der Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Ermittlung der individuellen Wünsche  und Möglichkeiten
  • Erstellung eines Qualifizierungsplans
2

Qualifizierung

  • Umsetzung des Qualifizierungsplans
  • Training von Schlüsselqualifikationen
  • Vermittlung berufbezogener Kompetenzen
  • Fachliche Anleitung und Arbeitsassistenz
  • Erprobung in Form von Praktika
3

Stabilisierung

  • Erreichen einer vollschichtigen Belastbarkeit
  • Erlangung weitgehender Selbstständigkeit
  • Erweiterung der Flexibilität und  Handlungskompetenz, z. B. auch bei Konflikten im Betrieb

 

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