Integrationsfachdienst Mönchengladbach/Neuss, Standort Neuss

Der IFD Neuss gehört zum Integrationsfachdienst Mönchengladbach/Neuss. Träger des IFD Neuss ist der BBD Berufsbegleitender Dienst im Kreis Neuss. Der IFD wird nach § 194 SGB IX vom LVR-Inklusionsamt beauftragt.

Die IFD-Fachkräfte arbeiten in verschiedenen Bereichen:

  • Arbeitsplatzsicherung

mit behinderungsspezifischen Schwerpunkten: psychische Erkrankung/Behinderung, geistige Behinderung, körperliche Behinderung, Hören und Sehen

  • Reha-Vermittlung

als berufliche Rehabilitationsmaßnahme im Auftrag der Rehabilitationsträger, wie z.B. Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenverischerung, Knappschaft

  • Übergang Schule-Beruf / KAoA-STAR

für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen körperlich/motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Hören, Sehen und/oder Schwerbehindertenstatus, Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung

  • Übergang Werkstatt für behinderte Menschen-Allgemeiner Arbeitsmarkt

für Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, die Interesse an einer Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben

 

Zu den Aufgaben des IFD gehören nach § 193 SGB IX:

  • die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten,
  • die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen einschließlich der auf jeden einzelnen Jugendlichen bezogenen Dokumentation der Ergebnisse zu unterstützen,
  • die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter, Jugendlicher zu begleiten,
  • geeignete Arbeitsplätze (§ 156) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen,
  • die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten,
  • die schwerbehinderten Menschen, solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten (Arbeitsplatzsicherung),
  • mit Zustimmung des schwerbehinderten Menschen die Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten,
  • eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchzuführen sowie
  • als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über die Leistungen für die Arbeitgeber zu informieren und für die Arbeitgeber diese Leistungen abzuklären,
  • in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.

Die IFD-Fachkräfte stehen für Beratungen und Anfragen jeglicher Art zur Verfügung. Wir arbeiten zusammen mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Rhein-Kreis Neuss, der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (Kokobe), den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und der Örtlichen Fürsorgestelle des Rhein Kreis Neuss zusammen.

 

Zuständig sind die Fachkräfte des IFD Neuss für Anfragen und Beratung von

- Menschen, die im Arbeitsleben stehen, ihren Arbeitsplatz im Rhein-Kreis Neuss haben, im Besitz eines Schwerbehindertenstatus oder einer Gleichstellung sind und z.B.

  • von Kündigung bedroht sind,
  • nach längerer Erkrankung die Arbeit wieder aufnehmen wollen,
  • auf Grund der Verschlimmerung einer Erkrankung ihre Arbeit nicht mehr vollumfänglich ausüben können,
  • Krisen und Konflikte am Arbeitsplatz erleben.

 

- Menschen mit Behinderung oder Erkrankung, die eine Arbeit suchen und

  • Beratungsbedarf zu  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben  (LTA) und dessen Antragverfahren haben,
  • eine Bewilligung ihres Reha-Trägers zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben,
  • Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung sind.

 

- Schülerinnen und Schülern und deren Eltern und Lehrende, die

  • einen sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung, körperlich/motorische Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen haben,
  • einen Schwerbehindertenstatus haben,
  • eine Autismus-Spektrum-Störung haben.

 

- Menschen mit allgemeinem Beratungsbedarf, die z.B.

  • Informationen zum besonderen Kündigungsschutz benötigen,
  • Informationen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben wollen,
  • Informationen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wünschen.

 

Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen der IFD bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann, rufen Sie gerne an:

Sabrina Keesen
Fachaufsicht IFD Neuss
02131/5 68 57-28