Integrationsfachdienst Mönchengladbach/Neuss, Standort Neuss
Der IFD Neuss gehört zum Integrationsfachdienst Mönchengladbach/Neuss. Träger des IFD Neuss ist der BBD Berufsbegleitender Dienst im Kreis Neuss. Der IFD wird nach § 194 SGB IX vom LVR-Inklusionsamt beauftragt.
Die IFD-Fachkräfte arbeiten in verschiedenen Bereichen:
- Arbeitsplatzsicherung
mit behinderungsspezifischen Schwerpunkten: psychische Erkrankung/Behinderung, geistige Behinderung, körperliche Behinderung, Hören und Sehen
- Reha-Vermittlung
als berufliche Rehabilitationsmaßnahme im Auftrag der Rehabilitationsträger, wie z.B. Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenverischerung, Knappschaft
- Übergang Schule-Beruf / KAoA-STAR
für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen körperlich/motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Sprache, Hören, Sehen und/oder Schwerbehindertenstatus, Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störung
- Übergang Werkstatt für behinderte Menschen-Allgemeiner Arbeitsmarkt
für Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, die Interesse an einer Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis haben
Zu den Aufgaben des IFD gehören nach § 193 SGB IX:
- die Fähigkeiten der zugewiesenen schwerbehinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten,
- die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderung bei der Berufsorientierung und Berufsberatung in den Schulen einschließlich der auf jeden einzelnen Jugendlichen bezogenen Dokumentation der Ergebnisse zu unterstützen,
- die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter, Jugendlicher zu begleiten,
- geeignete Arbeitsplätze (§ 156) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen,
- die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten,
- die schwerbehinderten Menschen, solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten (Arbeitsplatzsicherung),
- mit Zustimmung des schwerbehinderten Menschen die Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten,
- eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchzuführen sowie
- als Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über die Leistungen für die Arbeitgeber zu informieren und für die Arbeitgeber diese Leistungen abzuklären,
- in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für den schwerbehinderten Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.
Die IFD-Fachkräfte stehen für Beratungen und Anfragen jeglicher Art zur Verfügung. Wir arbeiten zusammen mit der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) des Rhein-Kreis Neuss, der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (Kokobe), den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) und der Örtlichen Fürsorgestelle des Rhein Kreis Neuss zusammen.
Zuständig sind die Fachkräfte des IFD Neuss für Anfragen und Beratung von
- Menschen, die im Arbeitsleben stehen, ihren Arbeitsplatz im Rhein-Kreis Neuss haben, im Besitz eines Schwerbehindertenstatus oder einer Gleichstellung sind und z.B.
- von Kündigung bedroht sind,
- nach längerer Erkrankung die Arbeit wieder aufnehmen wollen,
- auf Grund der Verschlimmerung einer Erkrankung ihre Arbeit nicht mehr vollumfänglich ausüben können,
- Krisen und Konflikte am Arbeitsplatz erleben.
- Menschen mit Behinderung oder Erkrankung, die eine Arbeit suchen und
- Beratungsbedarf zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und dessen Antragverfahren haben,
- eine Bewilligung ihres Reha-Trägers zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben,
- Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung sind.
- Schülerinnen und Schülern und deren Eltern und Lehrende, die
- einen sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung, körperlich/motorische Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen haben,
- einen Schwerbehindertenstatus haben,
- eine Autismus-Spektrum-Störung haben.
- Menschen mit allgemeinem Beratungsbedarf, die z.B.
- Informationen zum besonderen Kündigungsschutz benötigen,
- Informationen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben wollen,
- Informationen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wünschen.
Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihnen der IFD bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann, rufen Sie gerne an:
